Klimaanlage selbst installieren: was erlaubt ist
Ob Sie ein Klimagerät selbst in Betrieb nehmen dürfen, hängt von der Bauart und vom Kältemittel ab. Diese Seite nennt, was die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase dazu sagt, und was sie offen lässt.
Mobiles Monoblock-Gerät: aufstellen dürfen Sie selbst
Ein mobiles Monoblock-Gerät hat einen Kältekreis, der ab Werk geschlossen ist. Sie stellen es auf, führen den Abluftschlauch nach draußen und stecken den Stecker ein. Am Kältekreis arbeiten Sie dabei nicht.
Die Verordnung beschränkt den Verkauf an Endverbraucher nur für Geräte, die nicht hermetisch geschlossen sind (Artikel 11 Absatz 7). Hermetisch geschlossen ist nach Artikel 3 Nummer 9 ein Gerät, dessen kältemittelführende Teile schon bei der Herstellung dauerhaft verbunden wurden und dessen Dichtheit geprüft ist. Ob das für Ihr Modell zutrifft, sagt das Datenblatt des Herstellers.
Was Sie selbst erledigen: Standort wählen, Abluftschlauch und Fensterabdichtung anbringen, Filter reinigen, Kondenswasser leeren. Eine Auswahl aktueller Geräte zeigt unsere Übersicht der mobilen Klimaanlagen.
Öffnen, Nachfüllen oder Wechseln des Kältemittels gehört auch bei einem Monoblock nicht zu diesen Arbeiten.
Split-Gerät mit fluoriertem Kältemittel: nur mit zertifiziertem Betrieb
R32 und R410A sind fluorierte Treibhausgase. Für Geräte mit solchen Kältemitteln nennt die Verordnung zwei Dinge:
- Artikel 10 Absatz 1: Wer solche Geräte installiert, instand hält oder wartet, repariert, außer Betrieb nimmt, auf Dichtheit kontrolliert oder das Kältemittel zurückgewinnt, braucht dafür ein Zertifikat.
- Artikel 11 Absatz 7: Ein nicht hermetisch geschlossenes, mit fluoriertem Kältemittel befülltes Gerät darf an Endverbraucher nur verkauft werden, wenn nachgewiesen wird, dass ein zertifiziertes Unternehmen die Installation ausführt.
Ein Split-Gerät besteht aus Innen- und Außengerät, die erst am Einbauort über Kältemittelleitungen verbunden werden. Fragen Sie den Händler vor dem Kauf, welchen Installationsnachweis er verlangt.
Das gilt auch, wenn das Gerät mit „Quick Connect“, „vorgefüllt“ oder „zur Selbstmontage“ beworben wird. Maßgeblich ist die Verordnung, nicht die Werbung. Zu Vorarbeiten wie der Wahl des Standorts sagt die Verordnung nichts; sprechen Sie mit dem Betrieb ab, was Sie vorbereiten können.
Mehr dazu: Split-Klimaanlage ohne Kälteschein und vorgefüllte Split-Klimaanlagen.
Split-Gerät mit Propan (R290): die Verordnung lässt es offen
Propan ist ein Kohlenwasserstoff und kein fluoriertes Treibhausgas. Artikel 11 Absatz 7 nennt nur Geräte, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind. Artikel 10 erwähnt natürliche Kältemittel nur mit dem Zusatz „gegebenenfalls“.
Ob für die Installation Ihres Geräts ein Zertifikat nötig ist, können wir aus der Verordnung deshalb nicht ableiten, und wir behaupten es in keine Richtung. Fragen Sie den Hersteller oder einen Kälte-Klima-Fachbetrieb.
Unabhängig davon gilt: Propan ist brennbar. Wir empfehlen, den Kältekreis von einem Fachbetrieb anschließen und in Betrieb nehmen zu lassen.
Quelle und Grenzen dieser Seite
Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase, Amtsblatt der Europäischen Union vom 20. Februar 2024: Wortlaut bei EUR-Lex. Gelesen am 11. Oktober 2026.
Diese Seite gibt den Stand der genannten Artikel wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Nationale Vorschriften in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben wir nicht ausgewertet. Vorgaben des Vermieters, der Eigentümergemeinschaft und des Herstellers (Garantie) kommen hinzu.